Gründerberatung in Münster

Überlassen Sie bei Ihrer Existenzgründung nichts dem Zufall

Ihr Steuerberater in Münster für eine solide und umfassende Gründerberatung.

Gründerberatung Münster Startup

Ihre Gründerberatung in Münster

Ihnen ist eine solide, kompetente und unabhängige Gründerberatung wichtig? Als langjähriger Mentor und Coach in verschiedenen Businessplan-Wettbewerben erstelle ich mit Ihnen gemeinsam fundierte und vollständige Businesspläne und regele für Sie alle wichtigen Formalitäten für Ihre Selbstständigkeit.

Risiko-Check, Rechtsform & Coaching

Im Vorfeld Ihrer Gründung biete ich insbesondere folgende Leistungen an:

  • Risiko-Check: Welche Risiken und Chancen sind mit Ihrer Gründung verbunden?

  • Rechtsformwahl: Welche Rechtsform ist für Ihr Vorhaben am besten geeignet?

  • Coaching: Auch wenn Sie nicht selber buchen und vieles delegieren können, sollten Sie ein gewisses Grundverständnis der wesentlichen Zusammenhänge rund um die Buchführung entwickeln. Diese Kenntnisse erleichtern Ihnen das Verständnis z.B. von betriebswirtschaftlichen Auswertungen oder des Jahresabschlusses. Aber auch Einblicke in grundlegende, für Ihr Unternehmen relevante steuerliche Vorschriften gehören zu den wesentlichen kaufmännischen Grundfähigkeiten, ohne die ein Unternehmen nur schwer zu führen ist.

Aufgrund meiner Akkreditierung als Berater im „Beratungsprogramm Wirtschaft NRW“ der NRW-Bank können meine Leistungen teilweise bezuschusst werden.

Beratungsprogramm & Service-Links

  • Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW) – NRW.BANK (nrwbank.de)

  • Businessplanwettbewerbe: 10 Businessplanwettbewerbe, die Gründern weiterhelfen (fuer-gruender.de)
  • Startercenter NRW – Träger: Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer & regionale Wirtschaftsförderungen (startercenter.nrw)

Sie haben ein Anliegen oder eine Frage für den Bereich „Gründerberatung“? Vereinbaren Sie gerne ein kostenloses Erstberatungsgespräch.

Gut zu wissen – FAQ´s

Die Abrechnung erfolgt auf der Grundlage von Stundensätzen. Diese teile ich Ihnen gerne im Vorfeld einer Existenzgründerberatung mit. Für umfassende Beratungen können im Einzelfall öffentliche Zuschüsse in Anspruch genommen werden.

Eine Gründerberatung kann vielen angehenden Unternehmern dabei helfen, ihr Unternehmen erfolgreich zu gründen und zu führen. Hier sind einige Vorteile einer Gründerberatung:

  1. Fachwissen: Eine Gründerberatung kann auf eine breite Palette von Fachwissen zurückgreifen, um Gründern bei der Entwicklung von Businessplänen, Marketingstrategien, Finanzierung und anderen Aspekten der Unternehmensgründung zu helfen.
  2. Erfahrung: Erfahrene Berater haben oft mehrere Unternehmensgründungen begleitet. Sie können daher ihre Erfahrung und ihr Wissen teilen. Mögliche Stolpersteine und Risiken können so vermieden werden.
  3. Objektive Meinung: Berater können eine objektive Meinung zu Businessplänen und -ideen abgeben. Sie erhalten ein fachmännisches Feedback und Verbesserungsvorschläge.
  4. Netzwerke: Eine Gründerberatung kann wertvolle Kontakte zu Investoren, Branchenexperten, anderen Unternehmern und anderen wichtigen Personen in der Branche herstellen.
  5. Motivation: Eine Gründerberatung kann auch als Motivationsfaktor dienen. Berater fördern oft eine positive Einstellung und können dazu beitragen, dass die Existenzgründer ihre Ziele und Visionen besser umsetzen.
  6. Zeitersparnis: Eine Gründerberatung kann den Prozess der Unternehmensgründung beschleunigen.

Insgesamt kann eine Gründerberatung Gründern dabei helfen, ihre Geschäftsideen besser zu verstehen, ihre Pläne zu verbessern und erfolgreiche Strategien zur Unternehmensgründung zu entwickeln. Die Existenzgründungsberatung kann dazu beitragen, Risiken zu minimieren, Chancen zu nutzen und die Erfolgschancen zu erhöhen.

Mit einer „Buchführung“ ist die sachlich und zeitlich geordnete Erfassung im Rahmen der „Doppelten Buchführung“ gemeint. Eine Buchführungspflicht ist gleichbedeutend mit der Verpflichtung, eine Bilanz aufstellen zu müssen; der Gewinn darf dann nicht mehr im Wege einer einfachen Überschussrechnung ermittelt werden.

Buchführungspflicht nach Handelsrecht

Hier unterscheidet man nach Rechtsformen: Kapitalgesellschaften sind immer buchführungspflichtig, Personengesellschaften, soweit diese im Handelsregister eingetragen bzw. einzutragen sind. Einzelkaufleute (= diejenigen, die ein Einzelunternehmen betreiben und einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb aufweisen und daher in das Handelsregister eingetragen werden müssen) sind ebenfalls buchführungspflichtig. Für Einzelkaufleute besteht dann keine Buchführungspflicht, wenn das Unternehmen

  • an den Abschlussstichtagen zweier aufeinander folgender Geschäftsjahre oder
  • bei einer Neugründung am ersten Abschlussstichtag nach der Neugründung

keinen höheren Umsatz 600.000 € aufweist und der Gewinn nicht mehr als 60.000 € beträgt.

Buchführungspflicht nach Steuerrecht

Eine handelsrechtliche Buchführungspflicht zieht immer auch eine Buchführungspflicht für steuerrechtliche Zwecke nach sich.
Die steuerliche Buchführungspflicht geht aber noch darüber hinaus: Auch in den folgenden Fällen besteht für steuerliche Zwecke die Verpflichtung, Bücher zu führen:

Gewerbliche Unternehmer sowie Land- und Forstwirte, die nach den Feststellungen der Finanzbehörde für den einzelnen Betrieb

  1. einen Gesamtumsatz im Sinne des § 19 Absatz 3 Satz 1 des Umsatzsteuergesetzes von mehr als 600 000 Euro im Kalenderjahr oder
  2. selbstbewirtschaftete land- und forstwirtschaftliche Flächen mit einem Wirtschaftswert (§ 46 des Bewertungsgesetzes) von mehr als 25 000 Euro oder
  3. einen Gewinn aus Gewerbebetrieb von mehr als 60 000 Euro im Wirtschaftsjahr oder
  4. einen Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft von mehr als 60 000 Euro im Kalenderjahr

gehabt haben, sind auch dann verpflichtet, für diesen Betrieb Bücher zu führen und auf Grund jährlicher Bestandsaufnahmen Abschlüsse zu machen.

Diese Regelungen beziehen sich damit auf die Fälle, die nicht in das Handelsregister eingetragen sind.