Steuerklärungen in Münster

Mehr als eine Pflichtaufgabe

Zuverlässige Erstellung von Steuererklärungen und Jahresabschlüssen für Unternehmen, Freiberufler und anspruchsvolle Privatpersonen in Münster und Umgebung.

Steuererklärung Unternehmen Freiberufler Münster

Steuererklärungen & Jahresabschlüsse in Münster

Sie legen Wert auf verlässliche Zahlen und die optimale Nutzung steuerlicher Wahlrechte?

Aufgrund umfassender und langjähriger Erfahrung weiß ich, worauf es ankommt, um die Prozesse der Erstellung von Steuererklärungen und von Jahresabschlüssen so zu gestalten, dass dieses Ziel effizient und wirksam erreicht wird.

Zu meinem Anspruch gehört es ebenfalls, Zahlen transparent und nachvollziehbar zu dokumentieren.

Sie wollen unerwartete Steuernachzahlungen vermeiden?

Gerne stehe ich Ihnen bereits vor Ablauf eines Jahres für Gespräche auf der Grundlage von Planungsrechnungen und Controlling-Reports zur Verfügung: Selbstverständlich stehe ich Ihnen jederzeit auch gerne für die unterjährige Abstimmung Ihrer Buchführung zur Verfügung: So kann gemeinsam auf Entwicklungen rechtzeitig reagiert werden.

Unterstützt werde ich dabei von den Programmen der Datev.

Digitale Daten-Übermittlung an Finanzamt & Banken

Die Steuererklärungen und Jahresabschlüsse werden selbstverständlich elektronisch an das Finanzamt übermittelt. Auch für die elektronische Übermittlung an Ihre Bank stehen entsprechende Schnittstellen zur Verfügung.

Service-Links

  • Zuständige Finanzämter in NRW finden: Zuständiges Finanzamt suchen (fin-nrw.de)

  • Finanzamtsformulare finden: Formulare und Vordrucke | Ihre Finanzämter des Landes Nordrhein-Westfalen (finanzamt.nrw.de)

Gut zu wissen – FAQ´s

Die Dauer der Bearbeitungszeit bei den Finanzämtern hängt von vielen Faktoren ab und lässt sich nur schwer vorhersagen. Erfahrungsgemäß lassen sich im Allgemeinen folgende Tendenzen feststellen: Erklärungen, für die die Abgabefrist droht abzulaufen, werden in der Regel etwas schneller bearbeitet.

Auch hängt die Bearbeitungszeit von der Qualität der eingereichten Unterlagen ab. Gut dokumentierte Steuererklärungen werden schneller beschieden. Ansonsten geht es allgemein streng nach Datum des Erklärungseinganges. In besonderen Fällen, z.B. bei zu erwartenden hohen Erstattungen, wird aber auch schon einmal die ein oder andere Erklärung auf Rückfrage hin „vorgezogen“.

Als grobe Richtschnur kann man davon ausgehen: Der Erlass von Bescheiden dauert in der Regel mindestens 4 Wochen nach Abgabe der Erklärung. Sollten einmal mehr als zwei Monate vergehen, darf man schon einmal nachfragen – ungewöhnlich ist diese Zeit aber noch lange nicht.