Internationales Steuerrecht in Münster
Steuerliches Fundament grenzüberschreitender Aktivitäten
Ihr Steuerberater für internationales Steuerrecht in Münster.

Internationales Steuerrecht in Münster
Vielfältige Berührungspunkte mit dem Ausland
In einer globalisierten Welt sind die Berührungspunkte mit dem Ausland die Regel. Damit gehen zahlreiche steuerlichen Fragestellungen einher, z.B. im Zusammenhang mit der umsatzsteuerlichen Beurteilung von Lieferbeziehungen zu ausländischen Unternehmen und Endverbrauchern oder im Zuge der vorübergehenden Entsendung von Mitarbeitern ins Ausland.
Oftmals sind aber auch weitergehende Fragestellungen zu beurteilen, insbesondere im Zusammenhang mit der Begründung einer ausländischen Betriebsstätte oder gar von Tochtergesellschaften – sogenannten „Outbound-Fällen“.
Steuerberatung über die Grenzen hinaus
Eine kompetente Beratung verlangt die aktuelle Kenntnis einer Reihe von Spezialvorschriften. Zu nennen sind dabei insbesondere
- das Recht der Doppelbesteuerungsabkommen,
- das Außensteuerrecht inklusive der Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung,
- die unilateralen Regelungen im Einkommensteuerrecht und nicht zuletzt
- zahlreiche Vorschriften im Bereich des Umsatzsteuerrechts und der europäischen Mehrwertsteuersystemrichtlinie.
Gerne begleite ich Sie bei der rechtssicheren Umsetzung bzw. Optimierung Ihrer internationalen Prozesse.